Bürgeramt Heidelberg, den 26.01.2010
Lösungsansätze der Stadt und der Polizei zur Eindämmung von Lärm und
unerwünschter Exzesse in der Heidelberger Altstadt
Bei den folgenden Maßnahmen handelt es sich sowohl um mögliche Auflagen, die
den Gaststättenbetreibern gemäß § 5 Gaststättengesetz auferlegt werden können,
als auch um praktische Handlungsweisen, die teilweise nicht zum Aufgabengebiet
des Bürgeramtes gehören und deshalb noch einer Abstimmung bedürfen.
Vor der Erteilung einer Auflage muss selbstverständlich der Tatbestand sicher
festgestellt worden sein und ebenso selbstverständlich muss der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet werden.
Maßnahmen bei anlagenbezogenen Störungen (durch Gaststätten)
Rechtliche
- Erlass einer RechtsVO zur Verlängerung der Sperrzeit (Zurückführung auf den
Status quo) als Reaktion auf die gesetzliche Verkürzung (bereits erfolgt);
Zulassung von Ausnahmen nur, wenn keine Lärmbeschwerden +
Feststellungen von KOD und Polizei vorliegen.
- Leicht überprüfbare Lärmschutzauflagen in Konzessionen und
Baugenehmigungen (Fenster schließen etc.).
- Außenbewirtschaftung vor Gaststätten begrenzen durch das Erstellen eines
Straßennutzungskonzeptes.
- Konsequentes Einschreiten bei festgestelltem Sofortverzehr auf der Straße
außerhalb der Öffnungszeiten der Außenbewirtschaftung.
- Bei unkooperativem Verhalten des Wirtes hinsichtlich Ziffer 4:
Sperrzeitverlängerung für die Innenräume in Erwägung ziehen
- Sperrzeiten konsequent überwachen (neue Sperrzeitverordnung seit
01.01.2010).
- Begrenzung der Besucherzahl in Gaststätten (Baurecht).
- Türsteher in Einzelfällen zwingend vorschreiben.
- Auflagen zum Lärmschutz / Lärmmessungen / Lärmprognosen.
- Weitere Limiter für Musikanlagen vorschreiben.
- Musikverbot für bestimmte Zeiten in bestimmten Fällen bei nicht einsichtigen
Wirten.
- Neue Vorschrift des Landesgaststättengesetzes ab 01.03.2010 durchsetzen;
z.B. Verbot von Flatrate und Mengenrabatten für Alkohol
Sonstige
- Bildung einer internen Arbeitsgruppe, um frühzeitig unerwünschte
Entwicklungen (Ansiedlung von weiteren Gaststätten, unerwünschte
Gastronomie-Konzepte bei Wechsel von Betreibern etc.) entgegenzuwirken.
- Einwirkung auf die Vermieter (auch durch die Wirtschaftsförderung), Betriebe
(Laden, hochwertige Gastronomie) anzusiedeln, die keine Lärmprobleme
verursachen.
- Gespräche mit den Wirten, andere Gastronomie-Konzepte anzubieten, um
unerwünschtes Publikum aus Heidelberg fernzuhalten (kein Ballermann-Image
in der Unteren Straße, möglichst keine Junggesellenabschiede).
- Stadt als Vorbild; Gebäude Palmbräu-Gasse optimal dämmen; in
Pachtverträgen Lärm durch lautstarke Musik untersagen/eventuell künftige
Vermietung an Betreiber von Ladengeschäften?
- 24-Stunden-Beschwerdetelefon beim Amt 15 einrichten; nachts automatische
Weiterleitung zum Lagezentrum der Polizei (99-0); Muster eines
Beschwerdeblattes erstellen.
- Konsequenter Dialog mit den Gaststättenbetreibern, in ihren Kneipen
Raucherräume einzurichten, um rauchende Gäste im öffentlichen Raum zu
minimieren.
- Gespräche mit den Gastwirten führen, wegen verstärkten Einsatzes von
Ordnungspersonal.
- Deeskalationsschulungen von Ordnungspersonal der Gaststätten.
Maßnahmen bei Störungen im öffentlichen Raum
- Zusätzliche Toiletten im öffentlichen Raum (ad hoc mobilen Toilettenwagen
der Stadt am Heumarkt aufstellen. Dabei darf jedoch keine neue
Störungsstelle entstehen.).
- Gespräche mit der RNV und der Deutschen Bahn führen wegen
- Alkoholverbotes in Bussen und Bahnen
- verstärkten Einsatzes von Bussen zur Nachtzeit (Moonliner), um nachts Gäste
aus der Innenstadt zu bekommen (bisher ML 2, 4, 5 ; Halbstunden-Takt),
unterschiedliche Haltestellen bekannt machen).
- Einträge in die Blogs im Internet, dass in Heidelberg durch Polizei und
Kommunalen Ordnungsdienst scharf vorgegangen wird und keine
Partystimmung herrscht.
- Gezielte Aktionen gegen alkoholauffällige junge Menschen (Meldung an die
Führerscheinstelle, Eignung zum Führen von Fahrzeugen in Frage stellen),
um eine Verhaltensänderung zu erreichen.
- Gezielt Jugendschutzaktionen durchführen durch KOD und Polizei.
- Wirksame Einsatzkonzeption der Polizei (verstärkte Polizeipräsenz; gezielte
Einzelaktionen).
- Verstärkte Präsenz des KOD (eventuell Zurückstellung anderer Aufgaben
etc.).
- Konsequentes Einleiten von Bußgeldverfahren bei wildem Urinieren, Grölen,
sonstigen Störungen.
- Platzverweise gegen Störer.
- Längerfristige Aufenthaltsverbote für Wiederholungstäter.
- Schreiben an Innenminister Rech zur Änderung des Polizeigesetzes
(Schaffung einer Rechtsgrundlage, um auch im Gefahrenvorsorgefall eine
Rechtsverordnung erlassen zu können (bereits erfolgt).
- Veranstaltungen auf Plätzen reduzieren.
- Alkoholverkaufsverbot für Ladengeschäfte ab 22.00 Uhr ab 01.03.2010
durchsetzen.
- Hellere Straßenbeleuchtung ab 24.00 Uhr in Problembereichen.
- Um 0.15 Uhr Kehrmaschinen durch Problembereiche fahren lassen.
- Gemeinsamer privater Ordnungsdienst benachbarter Gaststätten (nicht als
Polizeiersatz).
- Prüfung des Verbots von TO-GO-Getränken ab 22.00 Uhr (u.a. wegen der
Verschmutzung der Straße)
Das von der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei entwickelte
Maßnahmenpaket soll durch weitere Lösungsansätze aus der Sicht der
Bürgerinitiativen ergänzt werden.